Fachschule für Sozialpädagogik - PIA (Praxisintegrierte Ausbildung)
Ziel des Bildungsgangs:
- Berufsabschluss als "Staatlich anerkannte Erzieherin"/ "Staatlich anerkannter Erzieher"
- Allgemeine Fachhochschulreife
Aufnahmevoraussetzungen:
- Fachoberschulreife
und - eine abgeschlossene einschlägige (mindestens zweijährige) Berufsausbildung
oder
Abschluss der Fachoberschule für Sozial- und Gesundheitswesen (Klasse 11 und 12)
oder
der Abschluss der zweijährigen höheren Berufsfachschule für Sozial- und Gesundheitswesen
oder
Abitur + 240 Std. Praxis
Prüfungen und Abschlüsse:
Am Ende des vorwiegend theoretischen Ausbildungsabschnitts:
- schriftliche Prüfung zur Erlangung des Berufsabschlusses
3 Klausuren aus 3 sozialpädagogischen Handlungsfeldern - zum Erwerb der Fachhochschulreife
1 weitere Klausur aus dem Bereich Fremdsprachen, Deutsch/Kommunikation oder Mathematik/Naturwissenschaften - Mündliche Prüfungen
- Am Ende der vorwiegend berufspraktischen Ausbildung ein Kolloquium
Organisation und Stundentafel:
Fachrichtungsübergreifender Lernbereich:
- Deutsch/Kommunikation
- Fremdsprache
- Politik/Gesellschaftsehre
- Naturwissenschaften
Fachrichtungsbezogener Lernbereich:
|
In diesem Bildungsgang sind wir ein nach AZAV |
Differenzierungsbereich
- Mathematik (nur für den Erwerb der Fachhochschulreife)
Fachpraktischer Ausbildungsanteil:
- Im ersten Ausbildungsjahr 2 Tage, im zweiten und im 1. Halbjahr des dritten Ausbildungsjahres 3 Tage, im letzten Ausbildungshalbjahr wieder 2 Tage Praxis in der Einrichtung
- Praxis in den Schulferien außerhalb des Urlaubsanspruches
- 8-wöchiges Blockpraktikum im 2. Arbeitsfeld